28. März 2012

Werbung mit kostenloser Anwaltstätigkeit zulässig

Die nicht als Blickfang hervorgehobene Werbung des Rechtsanwalts mit "kostenloser Deckungsanfrage" ist wettbewerbsrechtlich zulässig.

KG Berlin 5 U 42/08

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Verfasser: Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger
Themen-Kategorie:K ostenlose Rechtsberatung - Gratiskultur in der Anwaltsbranche