12. November 2011

Presseinfo vom 11.11.2011: Besitzt Anwalt Kai Breuning Ehre und Anstand oder ist er ein Feigling?

Das Portraitfoto auf www.Breuning-Winkler.de zeigt einen harmlos lächenden Mann mit runder Brille und Vollbart.

Doch was verbirgt der Vollbart?

Das wahre Gesicht eines harmoniesüchtigen „Sensibelchens“, das intellektuelle Auseinandersetzungen mit der „bösen Welt“ da draußen scheut?

Oder einen „Möchtegern-Despoten“, der sich lieber der „Gewalt seines Amtes“ bedient, statt Konflikte durch sachliche Argumentation zu lösen?

Oder einfach einen Feigling, der nicht den Mut hat, sich für seinen Standpunkt „gerade zu machen“ und Dinge wie ein Mann auszutragen?

Wir wissen es nicht, möchten aber erfahren: Ist Breuning ein Mann oder eine Maus?

Schauen wir uns den „Fall Breuning“ an:

Ohne Grund warf er in seiner Funktion als Co-Moderator ein langjähriges Mitglied aus der Hamburger Mailing-Liste der Anwälte (www.Anwalt-Liste.de) und hat sich bis heute nicht über das „Warum“ geäußert.

1. Beschwerde bei der Anwaltskammer
Jetzt aber wird er sich äußern müssen, denn wir haben am 4.11.2011 bei seiner Anwaltskammer Beschwerde eingereicht wegen Verstosses gegen das achlichkeitsgebot gemäß § 43a BRAO. (www.Haegers-Kostenlose-Rechtsberatung.de/beschwerde.pdf)

2. Klage beim Amtsgericht Hamburg
Zusätzlich haben wir Klage eingereicht, um die Zulässigkeit des „Rauswurfes“ gerichtlich klären lassen. (www.Haegers-Kostenlose-Rechtsberatung.de/klage.pdf)

3. „Weltöffentliche Verhandlung“ vor Haegers-Moral-Gerichtshof
Breunings Verhalten lassen wir nicht nur gerichtlich klären, sondern haben es auch auf den moralischen Prüfstand der Öffentlichkeit gestellt.

Sollte er durch sein bisheriges Schweigen versucht haben, die Sache unter Ausschluß der Öffentlichkeit unter „den Teppich zu kehren, so hat er genau das Gegenteil erreicht.

Seit Guttenberg weiß jeder, dass moralische Fehltritte in Zeiten sozialer Netzwerke radikal aufgedeckt werden.

Das Moral-Prüfungsverfahren gegen Breuning findet deshalb auch - a la Wikileaks - unter Veröffentlichung aller zukünftigen Originaldokumente aus dem Kammer-Beschwerdeverfahren und dem oben genannten Zivilprozess.


Mit heutiger Mail haben wir Breuning aufgefordert, sich dort bis zum 14.11.2011 um 12 Uhr Mittags (High Noon!) zum intellektuellen Duell zu stellen.

Und dann werden wir die Antwort bekommen zur Frage: Ist Breuning ein Mann oder eine Maus?
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Verfasser: Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger
Themen-Kategorie:  JuristenWATCH